Die URSA XPS-Produkte D N-III-L, D N-V-L und D N-VII-L weisen ab sofort verbesserte technische Eigenschaften auf und bieten damit erweiterte Einsatzmöglichkeiten, bestätigt durch das DIBt.
Die aktualisierte allgemeine Bauartgenehmigung Z-23.34-1493 bringt folgende Änderungen mit sich:
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Höhere fcd-Werte für die lastabtragende Gründungplatte. Die Bemessungswerte der Druckspannung (fcd-Werte) der XPS-Produkte für den Nachweis der Standsicherheit der Gründung haben sich in vielen Punkten verbessert und zählen jetzt zu den Spitzenreitern. Auch horizontal wirkende Schubkräfte (wichtig für Windlast, Hanglage, Erdbeben) können zusätzlich zur einlagigen Verlegung auch bei einer mehrlagigen Verlegung sicher abgeleitet werden. Die Verbesserung betrifft folgende Produkte:
- einlagige Anordnung: URSA XPS D N-III-L und URSA XPS D N-VII-L
- mehrlagige Anordnung: URSA XPS D N-V-L und URSA XPS D N-VII-L
- Neu ist der Einsatz in erdbebengefährdeten Gebieten. Der Verwendung von URSA XPS Produkten in deutschen Erdbebengebieten ist nun durch diese Bauartgenehmigung Z-23.34-1493 bauaufsichtlich zugelassen. URSA XPS Platten sind in erdbebengefährdeten Regionen wie der Kölner Bucht, im südlichen Rheingraben, südlich von Tübingen in der Schwäbischen Alb, im Vogtland sowie in großen Teilen der Alpenregion einsetzbar.
Diese Aktualisierung und Erweiterung der allgemeinen Bauartgenehmigung bietet den Fachunternehmen größere Verwendungsmöglichkeiten von URSA XPS und den Bauherren, Statikern und Architekten mehr Planungs- und Anwendungssicherheit.
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Weitere Informationen von:
URSA Deutschland GmbH
Fuggerstraße 1d
D-04158 Leipzig
Kommunikation | Timo Leich
Fon: +49 (0) 173 313 75 09
E-Mail: timo.leich@etexgroup.com
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