Die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Information zur Leistungserklärung (DoP - Declaration of Performance)
Mit der verbindlichen Einführung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) am 01.07.2013 wird die bisherige EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) ersetzt und der Standard für Bauprodukte und deren Prüfung harmonisiert. Die EU-BauPVO stärkt die CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Einhaltung aller einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und führt die Leistungserklärung (DoP) ein. Mit ihr müssen insbesondere nähere Angaben zu den wesentlichen Merkmalen eines Bauproduktes erfolgen.
Die Leistungserklärungen von URSA sind mittels der DoP-Nr. im Internet abrufbar.
Auf Anfrage erhalten Sie die Leistungserklärung (DoP) zu den URSA Produkten schriftlich ausgehändigt.
Wie erhält man die Leistungserklärung (DoP) zum jeweiligen URSA Produkt?
- Die DoP-Nummer finden Sie auf den Verpackungsetiketten von URSA Produkten (siehe Beispiele).
- Die DoP-Nummer können Sie über das URSA Kundencenter erfragen (Tel.: +49 (0)34 202 85-199).

Wenn Ihnen die DoP-Nummer vorliegt, folgen Sie bitte den weiteren Schritten:
1. Öffnen Sie die Website >> Link https://dop.ursa.com/
2. Geben Sie die DoP-Nummer vollständig und ohne Leerzeichen (z.B. 49XPSN3013071) in das vorgegebene
Feld ein und drücken Sie "Query".
3. Die Leistungserklärung steht Ihnen im PDF–Format zum Download bereit
(Öffnen oder Speichern drücken).
4. Nach dem Öffnen klicken Sie die notwendige Sprache auf dem Deckblatt im Dokument an.
Die gültige Leistungserklärung für das Produkt wird Ihnen angezeigt.
Hintergrundinformationen zur neuen EU-Bauproduktenverordnung finden Sie in folgenden Dokument
>> Download
Information zur EU-BauPVO