Für die Zukunft gut gedämmt.

Energieausweis

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Die stetig steigenden Energiepreise und damit steigenden Kosten für den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser fordern geradezu eine erhöhte Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes.

 

Der Energieausweis hat genau das Ziel, Eigentümer, Mieter und Käufer über den energetischen Zustand zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Gleichzeitig ermöglicht er einen unkomplizierten bundesweiten Vergleich des Energiebedarfes von Häusern untereinander.

 

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 wurden die Energieausweise schrittweise zur Pflicht bei:

 

  • Errichtung eines Gebäudes (seit 2002 Energiebedarfsausweis Pflicht)
  • Verkauf eines Gebäudes (Neu- sowie Altbauten)
  • Neuvermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteile (Neu- sowie Altbauten)

 

Zudem wird es notwendig, den Energieausweis öffentlich auszuhängen bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen bzw. mit hohem Publikumsverkehr sowie bei einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m² (NGF).

 

Speziell im Gebäudebestand soll der Energieausweis Markttransparenz schaffen, so dass auf einem Blick die energetische Qualität des Gebäudes erkennbar wird. Der Energieausweis muss deshalb für alle Gebäude bundeseinheitlich sein.

 

ACHTUNG: Nach den gültigen Regelungen der EnEV dürfen sogenannte Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise ausgestellt werden. Beide Energieausweise sind zwar gültig, zeigen aber nicht die gleichen Ergebnisse. Insbesondere beim Verbrauchsausweis (dieser basiert auf dem Energieverbrauch der Nutzer aus den letzten 3 Jahren) ist darauf zu achten, welche Beheizung der Berechnung zu Grunde liegt (z.B. Fernwärme) oder ob die Warmwassererwärmung mit eingeschlossen wurde. Auch längerer Leerstand muss berücksichtigt werden. Zudem zeigt der Verbrauchsausweis nur den Endenergieverbrauch des Gebäudes - dieser ist mit dem End-/Primärenergiebedarf aus dem Energiebedarfsausweis nicht vergleichbar.

 

EMPFEHLUNG: Nur der Energiebedarfsausweis kann die energetische Qualität eines Gebäudes objektiv bewerten. Nur auf Grundlage des Energiebedarfsausweises können, wie gefordert, sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen dem Energieausweis beigefügt werden. Folglich sollten Sie beim Thema Energieausweis nur auf den Energiebedarfsausweis vertrauen.