1976: Energieeinsparungsgesetz
In 1976 wurde erstmals ein Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden verabschiedet, welches Forderungen an den baulichen Wärmeschutz und den technischen Anlagen zum Heizen und Kühlen stellt. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde seitdem 4-mal aktualisiert und bildet die gesetzliche Grundlage der Energieeinsparverordnung.
Das Energieeinsparungsgesetz regelt die energiesparenden Maßnahmen in Neu- und Altbau und die Ausstellung von Energieausweisen sowie die Ordnungswidrigkeiten.
1977 – 2001: Wärmeschutzverordnung
Seit 1. November 1977 stellt die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) erstmals Mindestanforderung an den baulichen Wärmeschutz von Neubauten. Die WSV wurde 1984 und 1995 weiterentwickelt. Ab 1984 wurden zusätzlich Anforderungen bei baulichen Änderungen sowie bei Erweiterungen an bestehenden Gebäuden gestellt. Ab 1995 musste für Neubauten ein Wärmebedarfsausweis ausgestellt werden.
Parallel zur WSchVO stellte die Heizungsanlagenverordnung Mindestanforderungen an das Heizen und Kühlen von Gebäuden.
2002: 1. Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft und ersetzte damit die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung wurde das energetische Niveau von Neubauten um 30% verbessert. Das Hauptziel der EnEV ist es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen und den Ausstoß des klimaschädlichen CO2 deutlich zu reduzieren.
Die neue EnEV stellt erstmals gesetzliche Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten. Mit der Energieeinsparverordnung wurde der Primärenergiebedarf für die Gebäude eingeführt. Die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Primärenergie wurde zur Pflicht.
Seit 2002 definiert die EnEV zusätzlich Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude. Der Energiebedarfsausweis musste für alle Neubauten ausgestellt werden.
2007: 2. Energieeinsparverordnung
Mit der EnEV 2007 wurde eine neue Berechnungsmethodik für Nicht-Wohngebäude eingeführt. Seit dem 1. Oktober 2007 unterscheidet die EnEV zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Zudem wurde der Energieausweis auch für Altbauten verpflichtend.
Der Energieausweis muss jetzt bei Neubau, bei wesentlichen Änderungen, bei Verkauf sowie bei Neuvermietung ausgestellt oder vorgelegt werden. Die EnEV regelt auch die Ausstellung der Energieausweise.
Die neue Berechnungsmethodik für Nicht-Wohngebäude basiert auf der DIN V 18599. Der Primärenergienachweis wird mittels Referenzgebäudeverfahren durchgeführt.
2009: 3. Energieeinsparverordnung
Zukünftig wird mit der EnEV 2009 das energetische Niveau nochmals um ca. 30% verbessert, d.h. die Gebäude benötigen noch weniger Energie. Mit der EnEV 2009 wird zukünftig generell das Referenzgebäudeverfahren eingeführt, d.h. die EnEV definiert für die jeweiligen Gebäudetypen wie eine Gebäude nach Stand der Technik energetisch gebaut werden muss.
Zusätzlich werden die Nachrüstungsverpflichtungen erweitert sowie Unternehmererklärungen zur Bestätigung der Einhaltung der EnEV eingeführt. Ferner wurden die Ordnungswidrigkeiten im Sinne des EnEG neu definiert.
2012: 4. Energieeinsparverordnung
Im Integrierten Energie- und Klimapaket der Bundesregierung wurde eine weitere Verschärfung der EnEV 2012 angekündigt.
Anforderungen der EnEV an Neubauten
Anforderungen der EnEV an Altbauten
EnEV und der Energieausweis