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EnEV - Energieausweis

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Die stetig steigenden Energiepreise und damit steigenden Kosten für den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser fordern geradezu eine erhöhte Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Der Energieausweis hat das Ziel, Eigentümer, Mieter und Käufer darüber zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Gleichzeitig ermöglicht er einen unkomplizierten bundesweiten Vergleich des Energiebedarfes von Häusern untereinander.


Bild: Kampagne Dena

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – „Energy Performance of Buildings Directive“)

In Europa werden mehr als 40% der Energie für die Beheizung von Gebäuden verwendet. Im Gegensatz dazu verbrauchen die Industrie 28% und der Verkehr 32%. Das zeigt, dass der Gebäudesektor der größte Energieverbraucher in Europa ist. Deshalb wurde am 16. Dezember 2002 die EU-Richtlinie 2002/91/EG „Gesamteffizienz von Gebäuden“ verabschiedet. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, unter anderem einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz für Gebäude einzuführen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erhöhen und den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 stark zu reduzieren. So sollen die vereinbarten Klimaschutzziele der EU gegenüber dem Kyoto-Protokoll erreicht werden.

Weitere Ziele der EU-Gebäuderichtlinie (EPDB)

  • Ganzheitliche Bilanzierung des Energiebedarfs von Gebäuden (Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Warmwasser, Klimatisierung, Beleuchtung) mit daraus resultierendem   Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz
  • Mindestanforderungen an den Energiebedarf neuer Gebäude
  • Erstellung von Energieausweisen inkl. Modernisierungsempfehlungen
  • Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen

Umsetzung in Deutschland

Auch in Deutschland wird der Energieausweis für alle Gebäude zur gesetzlichen Pflicht werden. Im Jahr 2005 wurde dazu das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) geändert. Zur endgültigen Umsetzung wird es notwendig, den Energieausweis in die Energieeinsparverordnung zu integrieren. Eine neue EnEV mit Energieausweis wird voraussichtlich in 2007 in Kraft treten

Erst mit Umsetzung der neuen EnEV werden Energieausweise zu Pflicht bei:

  • Errichtung eines Gebäudes (seit 2002 à Energiebedarfsausweis Pflicht)
  • Verkauf eines Gebäudes (Neu- sowie Altbauten)
  • Neuvermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteile (Neu- sowie Altbauten)

Zudem wird es notwendig, den Energieausweis öffentlich auszuhängen bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen bzw. mit hohem Publikumsverkehr sowie bei einer Nettogrundfläche von mehr als 1000 m² (NGF).

Speziell im Gebäudebestand soll der Energieausweis Markttransparenz schaffen, so dass auf einem Blick die energetische Qualität des Gebäudes erkennbar wird. Der Energieausweis muss deshalb für alle Gebäude bundeseinheitlich sein. Weitere Vorteile sind:

  • Einführung eines Gütesiegels für Gebäude (EU-Label),
  • Vergleichbarkeit unter den Gebäuden,
  • Schaffung zusätzlicher Innovations- und Investitionsanreize für den Gebäudebestand,
  • Erzeugung von zusätzlicher Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden durch modernes Marketinginstrument.

Bereits seit 2005 können freiwillig Energieausweise auf Basis des Dena-Energiepasses erstellt werden.

Energieausweis für Gebäude

Der Energieausweis stellt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl dar. Mit dieser Energiekennzahl kann das Gebäude energetisch klassifiziert werden. Überträgt man die Energiekennzahl in das Energielabel (Beispiel siehe Dena) kann die energetische Qualität des Gebäudes leicht und verständlich wiedergegeben werden.

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Bild: Beispiel Energielabel der Dena

Die ermittelte Energiekennzahl kann außerdem dazu verwendet werden, Gebäude in ganz Deutschland unkompliziert miteinander zu vergleichen.

Der Energieausweis darf nur von zugelassenen, zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Bislang ist noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, wer zukünftig ausstellungsberechtigt sein wird. Der Energieausweis wird 10 Jahre Gültigkeit besitzen.

Modernisierungsvorschläge

Zukünftig besteht eine wesentliche Hauptaufgabe darin, die hohen Energieeinsparpotenziale zu erschließen, die der Gebäudebestand bietet. Deshalb fordert die EU-Gebäuderichtlinie, dass dem Energieausweis zusätzliche Hinweise zur kostengünstigen Verbesserungen des Gebäudes hinzugefügt werden. Diese begleitenden Empfehlungen zeigen auf, mit welchen konkreten Maßnahmen ein Eigentümer, Käufer oder Vermieter die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes verbessern kann. Die Vorschläge sind nicht verbindlich. Sie dienen lediglich der Information.

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