Seit 1977 wurden Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden beim Neubau gestellt. Seit dem haben sich diese weiter erhöht und mit der Einführung der EnEV 2002 wurde die Niedrigenergiebauweise beim Neubau zum Standard.
2002
Die neue EnEV stellt erstmals gesetzliche Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten. Erstmals wurden der Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Anlagentechnik des Gebäudes zusammenhängend betrachtet und der Primärenergiebedarf des Wohngebäudes bestimmt.
Im Primärenergiebedarf berücksichtigt den Heizwärmebedarf und Trinkwasserbedarf + die Verluste der Heizung, Lüftung und Trinkwassererwärmung sowie die Verluste der Energieträger (Vorkette). Der Primärenergiebedarf bezieht damit alle auftretenden Energieverluste unserer Gebäude (außer Haushaltsstrom) mit ein und gilt als neuer Kennwert für die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Bild: Berechnung des Primärenergiebedarfs
Gleichzeitig fordert die EnEV die Herstellung von Luftdichtheit, die Vermeidung von Wärmebrücken, die Überprüfung des Sommerlichen Wärmeschutzes und definiert Mindestanforderungen an die Anlagentechnik.
Als Nachweis über die Einhaltung der EnEV galt der Energiebedarfsausweis. Dieser zeigte, dass der zulässige Primärenergiebedarf und die zulässigen Transmissionswärmeverluste eingehalten wurden. Mit welchen Maßnahmen ein Bauherr bzw. Planer die zulässigen EnEV-Werte einhält, ist grundsätzlich freigestellt.
2007
Die EnEV wurde hinsichtlich der Bewertung/Berechnung von Nicht-Wohngebäude weiterentwickelt.
Seit 2007 unterscheidet die EnEV in Wohn- und Nicht-Wohngebäude, welche niedrig beheizt und normal beheizte sein können. Je nach Gebäudetyp definiert die EnEV Berechnungsverfahren zur Berechnung des Primärenergiebedarfs. Wohngebäude können nach DIN 4108/4701 und Nicht-Wohngebäude nach DIN 18599 berechnet werden.
Die neue Berechnungsmethodik nach DIN 18599 berücksichtigt die zusätzlichen Bedingungen der Nicht-Wohngebäude. So werden neben dem Heizwärme- auch der Kühlbedarf ermittelt und der zusätzliche Energiebedarf aus Beleuchtung und Kühlung mit berücksichtigt. Zudem kann die Nutzung des Gebäudes über die 30 Nutzungsprofile berücksichtigt werden.
Erstmals wird der Nachweis des zulässigen Primärenergiebedarfs auf Grundlage eines definierten Referenzgebäudes durchgeführt (Referenzgebäudeverfahren). Die EnEV definiert, wie ein neues Gebäude nach Stand der Technik aus energetischen Gesichtspunkten gebaut werden muss.
2009
Mit der EnEV 2009 wurde die Energieeffizienz nochmals um ca. 30% verbessert. Neubauten haben einen ca. 30% niedrigeren Primärenergiebedarf gegenüber 2007. Gleichzeitig wurden die Berechnungsregeln angepasst und für Wohngebäude das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.
Ab 1.10.2009 definiert die EnEV für Wohn- und Nicht-Wohngebäude ein Referenzgebäude, welches den derzeitigen Stand der Technik definiert. Für Wohngebäude wird abhängig vom Gebäudetyp der max. zulässigen Transmissionswärmeverluste und für Nicht-Wohngebäude abhängig vom der Innentemperatur max. zulässige U-Werte definiert.
Die EnEV verschärft gleichzeitig den Vollzug der EnEV, in dem sie die Verantwortlichkeiten und Ordnungswidrigkeiten im Sinne des EnEG neu definiert.
>> zum Gesetzestext - EnEV 2009 (Lesefassung)